Arztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie
Arztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie

Privatärztliche Leistungen

Grundsätzlich ist die überwiegende Mehrheit unserer Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Familien frei zugänglich.

 

Manche Familien wünschen sich Leistungen von uns, die zwar in den Rahmen unserer Kompetenzen fallen, aber nicht in die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenversicherungen.

 

 

Beispiele:

 

Reife- und Intelligenzdiagnostik bei gesunden Kindern

 

Vorsorgliche Beratung in familiären Konfliktsituationen

 

Beratungen in Fragen des Sorgerechts / Umgangsrechts

 

Gutachten und Atteste zu spezifischen Anliegen, z.B. für Lerntherapien oder Privatschulen

 

 

In vielen Fällen werden die Untersuchungen der Kinder durchaus von den Krankenkassen erstattet, wenn sie z.B. Fragen von Verhütung oder Behandlung von Entwicklungsstörungen betreffen. Zweckdienliche Stellungnahmen und Attests oder gutachterliche Stellungnahmen sind aber regelmäßig keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen.In einigen Fällen erstatten Ämter oder Gerichte die Gebühren für Leistungen, die sie anfordern.

 

Die Gebühren für privatärztliche Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte oder den jeweils passenden nachvollziehbaren Gebührenordnungen. Sie können "vorab" erfragen, was die von Ihnen gewünsche Leistung kosten würde.

 

 

 

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