Grundsätzlich ist die überwiegende Mehrheit unserer Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Familien frei zugänglich.
Manche Familien wünschen sich Leistungen von uns, die zwar in den Rahmen unserer Kompetenzen fallen, aber nicht in die Leistungspflicht gesetzlicher Krankenversicherungen.
Beispiele:
Reife- und Intelligenzdiagnostik bei gesunden Kindern
Vorsorgliche Beratung in familiären Konfliktsituationen
Beratungen in Fragen des Sorgerechts / Umgangsrechts
Gutachten und Atteste zu spezifischen Anliegen, z.B. für Lerntherapien oder Privatschulen
In vielen Fällen werden die Untersuchungen der Kinder durchaus von den Krankenkassen erstattet, wenn sie z.B. Fragen von Verhütung oder Behandlung von Entwicklungsstörungen betreffen. Zweckdienliche Stellungnahmen und Attests oder gutachterliche Stellungnahmen sind aber regelmäßig keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen.In einigen Fällen erstatten Ämter oder Gerichte die Gebühren für Leistungen, die sie anfordern.
Die Gebühren für privatärztliche Leistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte oder den jeweils passenden nachvollziehbaren Gebührenordnungen. Sie können "vorab" erfragen, was die von Ihnen gewünsche Leistung kosten würde.